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Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Wenn Sie ein Unternehmen führen, dann tragen Sie Verantwortung für die finanzielle Entwicklung der Firma und für die Zukunft der Menschen, die dort arbeiten. Umso wichtiger ist es, dass alle rechtlichen Strukturen „wasserdicht“ sind. Die beste Voraussetzung dafür ist eine effiziente Rechts- und Steueberatung, die sich Ihren individuellen Anforderungen entsprechend entwickelt.
Zum Beispiel bei der Planung, Gestaltung oder Umwandlung von Unternehmensstrukturen. Wir setzen dabei unser spezifisches Wissen für die rechtlichen Probleme privater Betriebe und Unternehmen der öffentlichen Hand zielgerichtet ein.
Dabei haben wir sowohl die wirtschaftlichen Zusammenhänge als auch die technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten im Blick. Die Möglichkeit im Team zu arbeiten trägt dabei entscheidend zum Erfolg unserer Arbeit bei. Diese fachübergreifende Betrachtungsweise hat sich auch in der Vergangenheit bei der Lösung komplexer Probleme bewährt.
Zwischen unternehmerisch tätigen Geschäftspartnern gelten besondere Regeln, die im Handelsrecht niedergelegt sind. Wir stehen den mittelständischen Unternehmen, freien Berufen und Handwerksbetrieben juristisch bei den täglichen Geschäften, z.B. bei Entwurf und Abfassung von Kauf- und Werkverträgen, dem Einzug von Forderungen oder bei der Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Seite.
Selbstverständlich sind wir für Sie da, wenn es sich um Ihre privaten, gesellschaftsrechtlichen oder steuerlichen Fragen handelt. Ob es um alltägliche, unternehmerische Belange geht, oder darum, Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Wir beraten und begleiten Sie.