 | Vermögen |
Erb- und Familienrecht
Was immer im Leben erreicht und geschaffen wurde - auch seine Erhaltung
bedarf besonderen juristischen Augenmerks.
Besondere Aufmerksamkeit haben wir daher schon immer Fragen des
Familien- und Erbrechtes und damit auch Ihrer ganz persönlichen Rechtssphäre geschenkt. Hier stehen oft menschliche Überlegungen gleichwertig
neben wirtschaftlichen Fragen und müssen umsichtig mit ihnen verknüpft
werden.
Wir begleiten Sie in den komplexen Fragen des Unterhaltes und Zugewinnes
im Falle des Scheiterns von Lebensbeziehungen. Nicht jede familiäre Auseinandersetzung ist es wert geführt zu werden. Ihre Auswirkung
auf das Verhältnis zu Kindern und Familie will im Auge behalten werden.
Über besondere Spezialkenntnisse verfügen wir aber auch dort, wo es um
die Frage der Weitergabe des Vermögens an die nächste Generation geht.
Dies gilt vor allem bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen.
Aber keineswegs nur dort. Wer ist wirklich in der Lage ein Erbe anzutreten
mit all seinen Verpflichtungen? Wem ist mehr mit einem
Vermächtnis gedient und wo ist es angebracht, die Dinge in welchem Umfang oder in welchem Zeitraum
in die Obhut eines externen Testamentsvollstreckers
zu legen? Welche steuerlichen Aspekte müssen in welchen Situationen
berücksichtigt werden? Wo sollten Stiftungen in Erwägung gezogen
werden?